Im Tierschutzgesetz (TSchG) ist verankert, dass man keinem Tier Leid zufügen darf und jedes Tier artgerecht gehalten werden muss. Dazu gehört neben der Unterbringung/Haltung auch die Fütterung, Versorgung mit Wasser, Sozialkontakt zu Artgenossen sowie die artgerechte Bewegung.
Die VFD hat einen besonderen Anspruch an das Leben mit dem Partner Pferd (und alle Equiden).